Versand nach Deutschland? Die Anleitung zum deutschen Verpackungsgesetz

Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) und seine Anforderungen an Online-Händler sorgen seit einigen Jahren - genauer gesagt seit 2019 - im E-Commerce für Aufsehen und bereiten immer noch Kopfzerbrechen. Die erste Änderung des Gesetzes hat eine neue Dimension hinzugefügt, die insbesondere alle betrifft, die eine Multikanalstrategie verwenden und über Marktplätze verkaufen und/oder ihren Versand über Fulfillment-Partner abwickeln. Es ist höchste Zeit, die offenen Fragen zu klären und mehr Klarheit zu schaffen - mit dem ultimativen Leitfaden von Lizenzero!

 

Verpackungsgesetz in Deutschland: Welche Unternehmen sind betroffen?

Das Verpackungsgesetz betrifft alle Einzelhändler und Hersteller, die

  • kommerziell tätig sind und
  • Verpackungen erstmals in Deutschland in Umlauf bringen, indem sie Produkte verkaufen,
  • die am Ende der Vertriebskette beim privaten Endverbraucher als Abfall enden.

Lassen Sie sich nicht verwirren: Das deutsche Verpackungsgesetz bezieht sich in dieser Zielgruppe etwas irreführend auf "Hersteller". Tatsächlich bezieht es sich auf alle Unternehmen, auf die die oben genannten Merkmale zutreffen, und nicht nur auf Hersteller.

 

Um welche Art von Verpackungen geht es?

Es wurde bereits erwähnt: Es geht immer um Verpackungen, die letztendlich beim privaten Endverbraucher in Deutschland landen und von ihm entsorgt werden. Zusammengefasst handelt es sich hierbei um Verkaufsverpackungen, darunter Produktverpackungen (die Verpackung, die das Produkt direkt umgibt, einschließlich aller Komponenten), Versandverpackungen (einschließlich aller Polster- und Füllmaterialien) und Serviceverpackungen (die direkt für die Übergabe eines Produkts an den Kunden verwendet werden, z. B. Tragetaschen im stationären Einzelhandel oder Coffee-to-go-Becher).

All diese Verpackungen unterliegen der "Systembeteiligung" oder Lizenzierung - d. h. es fällt eine Lizenzgebühr an, die an eines der dualen Systeme gezahlt werden muss (mehr dazu im Artikel unter "Was ist zu tun?").

 

Was passiert, wenn ich das deutsche Verpackungsgesetz nicht einhalte?

Der Text des Gesetzes sieht Geldstrafen von bis zu 200.000 Euro, Verkaufsverbote und Abmahnungen vor. Letztere werden oft - wie im Online-Handel üblich - von abmahnenden Anwaltskanzleien eingeleitet. Nicht umsonst steht das Verpackungsgesetz seit geraumer Zeit ganz oben auf der Liste der Abmahngründe.

Seit Juli 2022 besteht für Marktplatzverkäufer das Risiko der Kontosperrung. Das führt uns direkt zur nächsten Frage:

 

VerpackG-Änderung: Was hat sich seit Juli 2022 geändert?

Marktplatzbetreiber (wie eBay, Amazon usw.) und Fulfillment-Dienstleister haben nun eine Kontrollpflicht in Bezug auf das VerpackG. Das bedeutet, dass sie alle ihre Händler, die nach Deutschland versenden, auf die Einhaltung des VerpackG überprüfen müssen.

Wenn kein Nachweis erbracht werden kann, tritt ein Verkaufsverbot in Kraft. Konkrete neue Verpflichtungen - abgesehen von der Vorlage von Nachweisen über erfüllte Verpflichtungen gegenüber dem Marktplatz-/Fulfillment-Dienstleister - wurden daher nicht für den betroffenen Händler hinzugefügt. Die Registrierungsnummer des Zentralen Verpackungsregisters (ZSVR) und der Nachweis des dualen Systems dienen als Nachweis.

 

Welche Verpflichtungen enthält das Verpackungsgesetz und was muss getan werden?

Unternehmen, die vom deutschen Verpackungsgesetz betroffen sind, haben drei Verpflichtungen:

  • Registrierungspflicht: Das Verpackungsgesetz hat eine Kontrollbehörde, die sogenannte Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR), geschaffen. Diese stellt das Register LUCID bereit, in das sich jedes betroffene Unternehmen einmal und kostenlos als "Hersteller" registrieren muss. Im Gegenzug erhält man eine persönliche Registrierungsnummer.

 

  • Pflicht zur Systembeteiligung/Lizenzierung: Beide Begriffe bedeuten dasselbe, nämlich die gebührenpflichtige Beteiligung an Verkaufsverpackungen über Lizenzgebühren mit einem dualen System - z. B. Interseroh+ (über Lizenzero). Es klingt kompliziert, aber bei den meisten Anbietern funktioniert es einfach über die Online-Bestellung: Geplante Mengen in den Taschenrechner eingeben (bitte beachten Sie unser "Wissenswertes" unten!), den Bestellvorgang durchlaufen, die Bestellung abschließen, und der Lizenzvertrag ist abgeschlossen.

 

  • Meldepflicht für Daten: Diese Aufgabe gilt fortlaufend und besagt, dass alle Mengenmeldungen, Änderungen der Stamm- oder Systemdatenänderungen auch im LUCID-Melderegister erfasst werden müssen. Hintergrund: Die ZSVR vergleicht regelmäßig die gemeldeten Daten anhand der Registrierungsnummer mit den dualen Systemen und untersucht Abweichungen - daher sollten hier möglichst keine Unstimmigkeiten auftreten.

 

Faustregel #1: Es gibt zwei Anlaufstellen (ZSVR mit dem Registrierungsregister LUCID + duales System) und drei Verpflichtungen zur Erfüllung der Verpackungsgesetze - siehe oben.

Faustregel #2: Um Unstimmigkeiten bei der Datenabgleichung zwischen den dualen Systemen und LUCID zu vermeiden, sollten Sie sich angewöhnen: Alles, was Sie in LUCID ändern, immer auch beim Partner des dualen Systems anpassen - und umgekehrt. Dies stellt immer den gleichen Datenstatus sicher.

Wissenswert: Das Verpackungsgesetz verbietet die Inverkehrbringung von nicht lizenzierten Verpackungen. Das bedeutet wiederum, dass die Verpackung im Voraus lizenziert sein muss. Dies wirft zu Recht die Frage auf, wie die konkreten Mengen im Voraus bekannt sein sollen. Die Lösung: Die Erstangabe ist rein eine geplante Menge, also eine Prognose. Daher bietet Lizenzero flexible Mengenanpassungen nach oben und unten jederzeit an (bis zum 31.08. sogar mit sofortiger Gutschrift für Mengenreduzierungen).

 

Klimaschutz durch Recycling-Management

Gemäß dem Prinzip "Der Verursacher zahlt" verlangt das deutsche Verpackungsgesetz von jedem Unternehmen, das Verpackungen in Umlauf bringt, einen finanziellen Beitrag zu den Recyclingkosten der Verpackungen. Diese Beteiligung erfolgt in Form der Lizenzgebühr, die an eines der dualen Systeme zu zahlen ist - die wiederum die Sammlung, Sortierung und insbesondere das Recycling von Verpackungsabfällen organisiert.

Je mehr Verpackungen ordnungsgemäß lizenziert sind, desto stabiler ist die Grundlage, auf der Verpackungen in Deutschland recycelt werden können. Das bedeutet, dass die darin enthaltenen recyclbaren Materialien im Kreislauf gehalten und wieder nutzbar gemacht werden können. Dies spart immense Mengen an Treibhausgasen und Rohstoffen, die sonst für die Herstellung neuer Produkte verwendet würden - ein bedeutender Hebel für aktiven Klimaschutz.

Lizenzero macht es Ihnen leicht, Ihre Verpackungslizenzierung zu regeln, und ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen zum Verpackungsgesetz. Als Partner zahlreicher Marktplätze wissen wir, wo der Schuh drückt, auch bei spezifischen Fragen, und bieten umfassende Unterstützung.

 

Über die Autorin:

Lena ist Teil des Marketingteams bei Lizenzero, war von Anfang an von der Idee der Kreislaufwirtschaft begeistert und ist hauptsächlich für den Redaktionsplan und die Content-Erstellung verantwortlich.

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